Die Beiträge zur Krankenversicherung sind auch für Rentner eine finanzielle Belastung. Ein Antrag sichert privat oder freiwillig Versicherten monatliche Zuschüsse.
Dortmund – Mit dem Eintritt in den Ruhestand stellt sich für viele Rentnerinnen und Rentner die Frage, welche Regelungen nun für ihre Krankenversicherung gelten. Grundsätzlich hängen die Beitragsregelungen von der Art der Versicherung ab: Während Pflichtversicherte automatisch Unterstützung von der Rentenversicherung erhalten, müssen privat oder freiwillig Versicherte aktiv werden und einen Zuschuss beantragen.
Renten-Zuschuss: Pflichtversicherte Rentner erhalten automatische Unterstützung
Für Rentnerinnen und Rentner, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, übernimmt die gesetzliche Rentenversicherung automatisch die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes zur Krankenversicherung. Dieser liegt aktuell bei 14,6 Prozent, sodass die Rentenversicherung 7,3 Prozent übernimmt.
Auch der kassenabhängige Zusatzbeitrag wird zur Hälfte übernommen. Pflichtversicherte Rentner müssen also keinen Antrag auf Zuschuss zur Krankenversicherung stellen.
Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
In der KVdR wird pflichtversichert, wer eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung (Renten wegen Alters, verminderter Erwerbsfähigkeit oder Todes) beantragt, einen Rentenanspruch hat und die sogenannte Vorversicherungszeit (9/10 der zweiten Erwerbslebenshälfte in der GKV) erfüllt.
Pflichtversicherte erhalten automatisch einen Beitragszuschuss, während freiwillig oder privat Versicherte diesen Zuschuss beantragen müssen.
Mehr Rente: Einmaliger Antrag sichert freiwillig versicherten Rentnern monatlichen Zuschuss
Anders sieht es bei freiwillig gesetzlich krankenversicherten Rentnern aus. Sie müssen bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) den Zuschuss zur Krankenversicherung beantragen.
Der Antrag sollte idealerweise zusammen mit dem Rentenantrag vor dem Renteneintritt gestellt werden.
Der Zuschuss für freiwillig Versicherte entspricht dann ebenfalls der Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes (7,3 Prozent) sowie der Hälfte des individuellen Zusatzbeitrags ihrer Krankenkasse. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Bruttorente des Rentners und dem jeweiligen Zusatzbeitragssatz der Krankenkasse
Renten-Zuschuss: Auch Privatversicherte bekommen im Ruhestand Unterstützung
Auch privat krankenversicherte Ruheständler können einen Beitragszuschuss beantragen. Dieser orientiert sich ebenfalls an den Beitragssätzen der gesetzlichen Krankenversicherung..
Privatversicherte erhalten:
7,3 Prozent (halber allgemeiner Beitragssatz) plus
1,25 Prozent (halber durchschnittlicher Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen).
Insgesamt ergibt sich ein Zuschuss von maximal 8,55 Prozent der Bruttorente. Wichtig zudem: Der Zuschuss wird laut der Deutschen Rentenversicherung (DRV) auf die Hälfte der tatsächlichen Beitragsaufwendungen begrenzt.
DRV rät: Antrag auf Renten-Zuschuss unbedingt frühzeitig stellen
Es ist wichtig zu wissen, dass die Zuschüsse der Rentenversicherung ausschließlich die Krankenversicherungsbeiträge betreffen. Die Beiträge zur Pflegeversicherung müssen Rentnerinnen und Rentner in allen Fällen selbst tragen. Dies gilt sowohl für gesetzlich als auch für privat Versicherte.
Für viele Rentner kann der Beitragszuschuss dennoch eine wichtige finanzielle Entlastung darstellen. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt allen freiwillig oder privat Versicherten, den Antrag frühzeitig zu stellen – idealerweise zusammen mit dem Rentenantrag.